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Steuerrecht - Steuerstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Zollrecht - Zollstrafrecht

Kompetenzen

Die Kanzlei Jürgen R. Müller ist national und international ausschließlich tätig auf den Gebieten

 

Die Spezialisierung auf die Kerngebiete Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Zollrecht und Zollstrafrecht gewährleistet eine Betreuung auf höchstem Niveau und ermöglicht einen fachlichen Überblick über alle relevanten Aspekte auf diesen Gebieten.

Wir vertreten und beraten Steuerpflichtige und deren steuerliche Berater bundesweit gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten umfassend in allen Fragen auf den vorgenannten Gebieten. Wir übernehmen die individuelle Verteidigung als auch die Vertretung von Unternehmensinteressen im Strafverfahren. Die strafrechtliche Präventivberatung zur Verhinderung strafrechtlicher Krisenfälle gehört zur Beratungsleistung der Kanzlei.

Die Beratung erfolgt insbesondere in schwierigen Fällen, die außerhalb der Routine der Steuer- und Strafrechtsberatungspraxis liegen. Die ganzheitsbezogene Beratung ist daher an Angehörige steuer-, wirtschafts- und rechtsberatender Berufe und deren Mandanten als auch an mittelständische Unternehmen gerichtet.

Der Mandant entscheidet nach den individuellen Bedürfnissen selbst, ob er uns als unauffälligen Berater im Hintergrund oder als offensiven Vertreter vor der Finanzbehörde oder vor Gericht in Anspruch nimmt.

  Kanzlei Jürgen R. Müller

Kanzlei Mainz
Fischergasse 5
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 69 60 99 0

Kanzlei Frankfurt a.M.
Waidmannstraße 45
60596 Frankfurt a.M.
Tel.: 069 / 69 59 719 88