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Steuerrecht - Steuerstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Zollrecht - Zollstrafrecht |
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Kompetenzen Die Kanzlei Jürgen R. Müller ist national und international ausschließlich tätig auf den Gebieten
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Die Spezialisierung auf die Kerngebiete Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Zollrecht und Zollstrafrecht gewährleistet eine Betreuung auf höchstem Niveau und ermöglicht einen fachlichen Überblick über alle relevanten Aspekte auf diesen Gebieten. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht berate und vertrete ich Steuerpflichtige und deren steuerlichen Berater bundesweit gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten umfassend in allen Fragen auf den vorgenannten Gebieten. Ich übernehme die individuelle Verteidigung als auch die Vertretung von Unternehmensinteressen im Strafverfahren. Die strafrechtliche Präventivberatung zur Verhinderung strafrechtlicher Krisenfälle gehört zur Beratungsleistung meiner Kanzlei. Die Beratung erfolgt insbesondere in schwierigen Fällen, die außerhalb der Routine der Steuer- und Strafrechtsberatungspraxis liegen. Die ganzheitsbezogene Beratung ist daher an Angehörige steuer-, wirtschafts- und rechtsberatender Berufe und deren Mandanten als auch an mittelständische Unternehmen gerichtet. Der Mandant entscheidet nach den individuellen Bedürfnissen selbst, ob er mich als unauffälligen Berater im Hintergrund oder als offensiven Vertreter vor der Finanzbehörde oder vor Gericht in Anspruch nimmt. |
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Kanzlei Jürgen R. Müller Kanzlei Mainz Kanzlei Frankfurt a.M. |
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