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Steuerrecht - Steuerstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Zollrecht - Zollstrafrecht |
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Wirtschaftsstrafrecht Neben dem Steuerstreitverfahren und Steuerstrafverfahren bildet die Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren einen weiteren Kernbereich der Tätigkeit der Kanzlei. Besonderen Raum in der Beratung und Verteidigung nehmen das sog. Baustrafrecht und die Insolvenzdelikte sowie der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ein.
Wirtschaftsstraftaten - weitere Details Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - weitere Details Baustrafrecht - weitere Details Insolvenzstrafrecht - weitere Details Präventionsberatung - weitere Details Ermittlungsverfahren - weitere Details Hauptverfahren - weitere Details
Häufig vorkommende Wirtschaftsstraftaten sind abgesehen von den "klassischen" Wirtschaftsdelikten des Strafgesetzbuches Betrug insb. in Form des Computer-, Subventions-, und Kapitalanlagebetrugs, Untreue, Vorteilsgewährung, Wucher, Hehlerei, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie den Konkursdelikten, wie z.B. Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Gründungsschwindel und Insolvenzverschleppung die häufig mit Steuerhinterziehung, Schmuggel und Steuerhehlerei einhergehende Geldwäsche. Ein Katalog weiterer Wirtschaftsstraftaten ist in § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zusammengestellt. Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Ärzte haben Hochkonjunktur. In der Praxis des Arztstrafrecht gewinnen neben den Haftpflichtfällen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor allem wegen Verstöße gegen den gebotenen medizinischen Standard, Fehler bei der Patientenaufklärung, Mängel im organisatorischen Bereich zunehmend die Tatbestände des Abrechnungsbetruges und der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit an Bedeutung. Der Staat rüstet die Strafverfolgung gegen die am Bau beteiligten Personen, insb. gegen Bauunternehmer, auf. Die Ermittlungen betreffen insb. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten wegen wettbewerbswidriger Absprachen bei Ausschreibungen von Bauvorhaben (§ 298 StGB), Bestechungsdelikte nach §§ 299, 331 ff. StGB, die Untreue nach § 266 StGB, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wegen illegaler Beschäftigung und Vermittlung inländischer, aber insb. ausländischer Arbeitnehmer und Verstöße nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Daneben spielen Insolvenzdelikte und Steuerstraftatbestände eine große Rolle. Zu den schwierigsten und zeitaufwendigsten Ermittlungen gehört die Aufklärung von Insolvenzstraftaten. Die Auseinandersetzung mit den Insolvenzdelikten stellt daher für den Verteidiger eine große Herausforderung dar. Die Verteidigung erfordert neben umfangreichen Rechtskenntnissen ein großes Maß an Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, um die Gutachten der Ermittlungsbehörden zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu verstehen und auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Die Kanzlei verfügt auf Grund der mehrjährigen Erfahrung in der Verteidigung von Insolvenzdelikten über dieses grundnotwendige Verständnis. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen häufig auf Grund von Straftanzeigen von Gläubigern auf, die mit der Erstattung der Anzeige die Hoffnung haben, Außenstände doch noch realisieren zu können. Oftmals ist das Motiv für die Einschaltung der Ermittlungsbehörden jedoch ein gewisses Genugtuungs- oder Rachebedürfnis. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen aber auch ohne Anzeige auf, wenn sie vom Insolvenzverwalter oder durch das Insolvenzgericht von der Insolvenz unterrichtet wird. Die Einschaltung eines strafrechtlich erfahrenen Rechtsanwaltes ist nicht immer erst dann ratsam, wenn die Staatsanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise, gehören Sie als Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand, Aufsichtsrat und Manager. zu einem potentiell gefährdeten Personenkreis für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Sobald erkennbar wird, daß sich das Unternehmen der Insolvenz nähert, lösen Gläubiger, denen ein Vermögensschaden entsteht, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen aus. Zu den Gläubigern gehören insbesondere die Krankenkassen wegen nicht geleisteter Versicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer und die Finanzbehörden wegen nicht abgeführter Umsatz- und Lohnsteuer. Hierauf gilt es sich vorzubereiten und eine wirtschaftsstrafrechtliche Präventionsberatung in Anspruch zu nehmen. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren können so strafrechtliche Risiken von vorne herein vermieden oder abgemildert werden. Durch eine effektive, gut vorbereitete Vorfeldverteidigung lassen sich Wirtschaftsstrafverfahren häufig schon im Anfangsstadium abwenden oder zumindest moderieren und in die richtigen Bahnen lenken. Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen einer Wirtschaftsstraftat eingeleitet, übernimmt die Kanzlei die Verteidigung und berät Sie über eventuelle Ermittlungsmaßnahmen und steuert aktiv gegen weitere Maßnahmen der Ermittlungsbehörden. Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, übernimmt die Kanzlei Ihre Verteidigung vor Gericht und versucht, den Tatvorwurf zu widerlegen oder den subjektiven Tatbestand zu entkräften. Die Kanzlei fertigt nach Akteneinsicht in die Gerichtsakten und die dem Gericht vorliegenden Beweismittel eine Stellungnahme, sofern dies für die Verteidigung überhaupt sinnvoll ist. Es kann auch ratsam sein, lediglich für die Hauptverhandlung die erforderlichen Beweisanträge zu fertigen. Die Verteidigung ist dabei nicht nur engagiert und erschöpft sich nicht in bloßer Aktivität, sondern nutzt für Sie die in der Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten. Die Verteidigung umfasst dabei auch das Berufungs- und Revisionsverfahren, wobei der Schwerpunkt auf der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens überhaupt liegt.
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Kanzlei Jürgen R. Müller Kanzlei Mainz Kanzlei Frankfurt a.M. |
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