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Steuerrecht - Steuerstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Zollrecht - Zollstrafrecht |
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Zollrecht Das allgemein-zollrechtliche Mandat hat eine erhebliche praktische Bedeutung für die Tätigkeit der Kanzlei. Unabhängig davon, daß eine sachgerechte Verteidigung im Zollstrafverfahren ohne die Kenntnis zumindest der Grundzüge des allgemeinen Zollrechts nicht möglich ist, darf man die Bedeutung des Zollrechts nicht unterschätzen. Die Bedeutung ist insbesondere in dem großen Umfang der Warenströme zu sehen. Das Zollrecht stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar, die in einer Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsquellen normiert ist. So ist das Zollrecht in Deutschland größtenteils durch das Gemeinschaftsrecht überlagert oder ersetzt worden. Die Zollvorschriften sind in einem Gesetz - dem Zollkodex - zusammengefaßt. Der Zollkodex und die dazugehörige Durchführungsverordnung bilden heute das Grundgerüst des Gemeinschaftszollrechts. Daneben finden sich Regelungen im Zollverwaltungsgesetz, das die Aufgaben und Befugnisse der deutschen Zollverwaltung regelt und in der Zollverordnung. Die Abgabenordnung ist nur eingeschränkt anwendbar. Das Europäische Zollrecht ist stark vom internationalen Recht beeinflußt, insb. vom Völkerrecht. Das wichtigste Abkommen der WTO (World Trade Organisation) ist das “General Agreement on Tarifs and Trade”.
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Kanzlei Jürgen R. Müller Kanzlei Mainz Kanzlei Frankfurt a.M. |
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