15. März 2022

Die neue Grundsteuer!

In Kürze wird die Grundsteuer von Grund auf geändert. Ab dem 01.01.2025 werden die Länder nach neuen Steuergesetzen die Grundsteuer erheben.

Grundlage für die Steuer wird der sog. Grundsteuerwert sein, der den bisherigen Einheitswert ablöst. Der Grundsteuerwert wird auf den 01.01.2022 festgestellt. Diese Feststellung erfolgt mit einem Grundsteuerwertbescheid. Die Feststellung soll für einen Zeitraum von sieben Jahren gelten. Die nächste Feststellung und somit der nächste Grundsteuerwertbescheid erfolgt daher erst zum 01.01.2029.

Voraussichtlich sind die entsprechenden Steuererklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 01.10.2022 bei dem Finanzamt einzureichen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abgabe der Steuererklärung und beraten zu allen Fragen der Grundsteuer. Da der Grundsteuerwertbescheid grundsätzlich für einen Zeitraum von sieben Jahren verbindlich sein soll und die Grundsteuer auf Grundlage dieses Bescheids erhoben wird, sind diese Bescheide ganz besonders gründlich zu prüfen. Wir bei Fehlern die Rechtsmittelfrist versäumt, kann ein größerer Schaden entstehen.