16. Juni 2020

Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Das Vorhaben zur Einführung eines Verbandssanktionenrechts schreitet voran. Am 16. Juni 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun den Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ auf seiner Homepage veröffentlicht. Als Teil dieses Gesetzes wurde ein gänzliches neues, 68 Paragrafen umfassendes Verbandssanktionengesetz (VerSanG) entworfen, das zu einer schärferen Sanktionierung von Verbänden führen soll. Ebenfalls wurde ein Frage- und Antwortkatalog zum Gesetzesvorhaben bereitgestellt.

Gegenüber dem ersten Entwurf wurden nur minimale Änderungen vorgenommen. Die zahlreichen Einwände unterschiedlicher Interessengruppen und Verbände (vgl. DICO e.V. n) wurden nicht berücksichtigt.

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